Organe der Genossenschaft sind Kerngruppe, Betriebsgruppen und die Generalversammlung. Die Kerngruppe kümmert sich um administrative Aufgaben in der Genossenschaft und wird von der Generalversammlung gewählt (Mitgliederverwaltung, Finanzen, Versammlungen organisieren, Tagesgeschäft führen, etc.). Betriebsgruppen dienen jeweils für einen Landwirtschaftsbetrieb als Ansprech- und Vertrauenspersonen und koordinieren die Arbeitseinsätze auf den Betrieben. Die Genossenschaftsmitglieder wählen die Kerngruppe und entscheiden über wichtige Geschäfte an der alljährlichen Generalversammlung.